Reiseantragsformular - MA ohne Systemzugriff
ANTRAGSBERECHTIGUNG:
Das Dienstreise-Antragsformular dient Mitarbeiter*innen ohne Systemzugriff.
ERKLÄRUNG: Eine Dienstreise liegt vor, wenn sich Dienstnehmer*innen zur Ausführung eines von der Universität Wien erteilten Arbeitsauftrages an einen, außerhalb des Arbeitsorts gelegenen, Ort begeben (vgl. § 62 KV). Eine Dienstreise kann demnach nur im Auftrag der Universität erteilt werden. Durch die Genehmigung erhalten die Dienstnehmer*innen eine gerechtfertigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Gem. § 62 Abs 2 KV beginnen Dienstreisen mit dem Verlassen der Arbeitsstätte, wenn sie von dort aus angetreten werden, andernfalls mit dem reisenotwendigen Verlassen der nächstgelegenen Wohnung der Dienstnehmer*innen. Dienstreisen enden mit der Rückkehr zur Arbeitsstätte bzw. mit der reisenotwendigen Rückkehr in diese Wohnung.
ABLAUF
- Dienstreiseantrag und ggf Antrag auf A1-Bescheinigung für Entsendung (EU-Mitgliedstaaten/EFTA, Schweiz, GB; Ausnahme:DE) selbständig von Antragsteller*innen (AUP/WUP) am Online-Papierformular ausfüllen und zur Genehmigung von WUPs des Instituts für Mathematik an die Service-email-Adresse: reisekosten.mathematik@univie.ac.at senden, im Fall von WUPs im Projektbereich (Drittmittelbereich) an den*die zuständige Projektleiter*in senden.
- Information an die WUPs des Instituts für Mathematik bzw an die WUPs im Projektbereich (Drittmittelbereich) über Genehmigung oder Nicht-Genehmigung durch reisekosten.mathematik@univie.ac.at bzw. durch den*die zuständige Projektleiter*in.
- Übermittlung des genehmigten Dienstreise-Online-Antrags durch reisekosten.mathematik@univie.ac.at bzw. durch den*die zuständige Projektleiter*in an die email-Adresse: reisekosten.personal@univie.ac.at.
- Dienstreiseantrag muss spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise genehmigt in der Personaladministration-Reisekostenabteilung (Frau Hwasta) einlangen.
- Im Fall eines Antrags auf A1-Bescheinigung für Entsendung muss der*die Antragsteller*in den genehmigten Dienstreiseantrag inklusive genehmigten Antrag auf A1-Bescheinigung an die service-email-Adresse: wien.zentralegruppe@bvaeb.sv.at inklusive an sich selbst senden. Näheres dazu finden Sie unter A1-Bescheinigung für Entsendung.
WICHTIG - ACHTUNG:
- Der Reiseantritt ist erst NACH erfolgter Genehmigung möglich!
- Der Antritt einer Reiseaktivität ohne vorherige Genehmigung stellt eine ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst dar und kann arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
- Zudem besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.
- Ein nachträgliches Erfassen der Dienstreise über das HRFI ist nicht möglich.
HINWEIS:
Dienstreisen, Reisefreistellungen für Forschungs- und/oder Lehrzwecke und Reisen im Rahmen von Drittmittelprojekten haben nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, sozialer sowie ökologischer Nachhaltigkeit und Rechtmäßigkeit zu erfolgen, wobei der CO2 Fußabdruck so gering wie möglich gehalten werden soll. Es sind dementsprechend vorzugsweise öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Dabei steht der Nachhaltigkeitsgedanke im Vordergrund: Die Universität Wien ersucht die Bediensteten, Bahnreisen den Flugreisen vorzuziehen und auf Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen möglichst zu verzichten.