Code of Conduct
der
Fakultät für Mathematik
1. Präambel
Die Fakultät für Mathematik der Universität Wien bekennt sich zu einer Organisationskultur, die allen Personen eine Begegnung mit Respekt und auf Augenhöhe sichert. Die Würde und Integrität jeder Person ist stets in gleicher Weise zu wahren, unbeeinträchtigt davon, dass die Menschen hier in Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung auf unterschiedlichen Ebenen arbeiten. Hierarchische Unterschiede beschränken sich auf funktionale Aspekte, die damit einhergehenden Rechte und Pflichten sind klar geregelt. Dies ist ein zentraler Faktor für ein gedeihliches menschliches wie professionelles Miteinander.
Die Fakultät für Mathematik strebt an, ein Ort der Vielfalt und Chancengleichheit zu sein, frei von Diskriminierung und Vorurteilen jeder Art. In ihrer Diversität sieht sie die Herausforderung wie auch die Chance, das Potenzial jeder Person zu erkennen, zu fördern und damit auch die Qualität in Forschung und Lehre zu steigern.
Dieser Code of Conduct (CoC) ist ein Leitfaden, der ethisch und rechtlich begründete Richtlinien für den persönlichen Umgang an der Fakultät festlegt. Der CoC verpflichtet unterschiedslos alle Angehörigen der Fakultät – allgemeines und wissenschaftliches Personal, Lehrende und Studierende.
2. Achtung der persönlichen Würde
Die Würde und Integrität jeder Person zu achten, ist grundlegend für jede zwischenmenschliche Begegnung. Dies erfordert eine Haltung der gegenseitigen Anerkennung, einen respektvollen Umgang miteinander, die Wahrung von persönlichen Grenzen und einen gepflegten Umgangston ohne Drohgebärden. Die Fakultät und alle ihre Angehörigen haben fortwährend die Aufgabe, solch einen Umgang miteinander zu gestalten und sich in kritischer Reflexion gesellschaftlicher Veränderungen weiterzuentwickeln.
Um eine tragfähige Kultur gegenseitigen Respekts zu verwirklichen, muss die Fakultät Strukturen schaffen, die diese Haltung im beruflichen und studentischen Alltag ermöglichen. Dafür ergreift die Fakultät entsprechende ideelle, personelle, organisatorische und bauliche Maßnahmen, und sie ergänzt dieses Programm durch Maßnahmen in Richtung Diversität, Inklusion und Chancengleichheit, die über den rechtlich vorgeschriebenen Rahmen der Antidiskriminierung hinausgehen. Damit wird die Fakultät auch ihrem Exzellenzauftrag gerecht, denn nur eine Atmosphäre von Respekt und Wertschätzung ermöglicht eine vollständige persönliche und fachliche Entfaltung.
3. Hierarchien und Verantwortung
Eine Studien- und Arbeitsumwelt, in der die Würde jeder Person geachtet wird, beruht auf der Überzeugung und dem Engagement aller Fakultätsangehörigen. Dabei ist die Verantwortung je nach Handlungsmacht der jeweiligen Fakultätsangehörigen unterschiedlich: Eine hierarchisch höher gestellte Position steigert das Risiko des Machtmissbrauchs und erfordert demnach kontinuierliche Reflexion der eigenen Rolle und einen selbstkritischen Umgang mit der jeweiligen relativen Position.
Dabei sind die jeweiligen Leitungsverantwortlichen, zum Beispiel Fakultäts-, Projekt- und Lehrveranstaltungsleiter*innen, besonders in die Pflicht genommen: Sie müssen als Vorbilder wirken und haben zudem die gesetzliche Pflicht, gegen Übergriffe angemessene Abhilfe zu schaffen – sowohl präventiv als auch im konkreten Fall. Diesen Auftrag erfüllen die Leitungsverantwortlichen, indem sie den Fakultätsangehörigen generell vermitteln, welche Standards zu beachten sind, und indem sie in Fällen konkreter Übergriffe und Konflikte zügig eingreifen, um mögliche Betroffene zu schützen, den Vorfall zu prüfen und die Situation zu bewältigen. Dabei sind korrektes Vorgehen und transparente Kommunikation von zentraler Bedeutung.
4. Rechtliche Vorgaben
Die einschlägigen rechtlichen Vorschriften verbieten Belästigungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung und einer Behinderung; weiters verbieten sie Mobbing.
Belästigungen sind Diskriminierungen. Alle Fakultätsangehörigen haben das subjektive Recht, nicht diskriminiert zu werden*. Ob ein Verhalten die persönliche Würde verletzt, hängt davon ab, wie die betroffene Person es erlebt. Fakultätsangehörige, die diskriminieren, werden dafür im gesetzlichen Rahmen zur Verantwortung gezogen – in gravierenden Fällen bis hin zum Ausschluss von der Universität.
Es bedarf keiner Erklärung, dass körperliche Gewalt verboten ist. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Bandbreite unerlaubter Übergriffe viel mehr umfasst: Sie reicht von physischen Übergriffen über verbale Attacken und Drohungen bis hin zu mimischen oder gestischen Verächtlichkeiten. Alkoholkonsum verringert die Hemmschwelle für unangemessenes Verhalten und ist niemals eine Rechtfertigung oder Relativierung für solches. Er gehört daher nicht in den Arbeitsalltag. Übergriffe können neben den arbeitsrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
5. Ansprechpersonen und Anlaufstellen
Anlaufstellen in Fällen von Belästigungen sind der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, unmittelbare Dienstvorgesetzte und das zuständige Mitglied des Dekan*innenteams. Das Krisenmanagement ist danach auszurichten, welche Art von Unterstützung die betroffene Person wünscht. Die involvierten Ansprechpersonen haben die ihnen zugegangenen Informationen grundsätzlich vertraulich zu behandeln und bei ihrem Vorgehen zu beachten, dass Rechte anderer nicht verletzt werden. Personen, die nach bestem Wissen und Gewissen Verstöße gegen den CoC melden, dürfen in keiner Weise sanktioniert oder benachteiligt werden.
*siehe §8, §8a: RIS - Bundes-Gleichbehandlungsgesetz