Code of Conduct
der
Fakultät für Mathematik

 

1. Präambel

Die Fakultät für Mathematik der Universität Wien bekennt sich zu einer Organisations­kultur, die allen Personen eine Begegnung mit Respekt und auf Augenhöhe sichert. Die Würde und Integrität jeder Person ist stets in gleicher Weise zu wahren, unbeeinträchtigt davon, dass die Menschen hier in Forschung, Lehre, Studium und Ver­waltung auf unter­schiedlichen Ebenen arbeiten. Hier­archische Unterschiede beschränken sich auf funk­tionale Aspekte, die damit einhergehenden Rechte und Pflichten sind klar geregelt. Dies ist ein zentraler Faktor für ein gedeihliches menschliches wie professionelles Mitein­ander.

Die Fakultät für Mathematik strebt an, ein Ort der Vielfalt und Chancengleichheit zu sein, frei von Diskriminierung und Vor­urteilen jeder Art. In ihrer Diversität sieht sie die Heraus­forderung wie auch die Chance, das Potenzial jeder Person zu erkennen, zu fördern und damit auch die Quali­tät in Forschung und Lehre zu steigern.

Dieser Code of Conduct (CoC) ist ein Leit­faden, der ethisch und rechtlich begründete Richtlinien für den persönlichen Umgang an der Fakultät festlegt. Der CoC verpflichtet unterschiedslos alle Ange­hörigen der Fakultät – allge­meines und wissen­schaft­liches Personal, Lehrende und Studie­rende.

2. Achtung der persönlichen Würde

Die Würde und Integrität jeder Person zu achten, ist grundlegend für jede zwischen­menschliche Begegnung. Dies erfordert eine Haltung der gegenseitigen Aner­kennung, einen respektvollen Umgang miteinander, die Wahrung von persönlichen Grenzen und einen gepflegten Umgangston ohne Droh­gebärden. Die Fakultät und alle ihre Ange­hörigen haben fortwährend die Aufgabe, solch einen Umgang miteinander zu gestalten und sich in kritischer Reflexion gesellschaftlicher Veränderungen weiter­zuent­wickeln.

Um eine tragfähige Kultur gegenseitigen Respekts zu ver­wirklichen, muss die Fakultät Strukturen schaffen, die diese Haltung im beruflichen und studentischen Alltag er­möglichen. Dafür ergreift die Fakultät ent­sprechende ideelle, personelle, organisa­torische und bauliche Maß­nahmen, und sie ergänzt dieses Programm durch Maß­­nahmen in Richtung Diversität, Inklusion und Chancen­gleichheit, die über den rechtlich vor­geschriebenen Rahmen der Antidis­kriminierung hinaus­gehen. Damit wird die Fakultät auch ihrem Exzellenz­auftrag gerecht, denn nur eine Atmosphäre von Respekt und Wertschätzung ermög­licht eine vollständige persön­liche und fachliche Ent­faltung.

3. Hierarchien und Verantwortung

Eine Studien- und Arbeitsumwelt, in der die Würde jeder Person geachtet wird, beruht auf der Überzeugung und dem Engagement aller Fakultätsangehörigen. Dabei ist die Verant­wortung je nach Handlungsmacht der je­weiligen Fakultätsangehörigen unter­schiedlich: Eine hierarchisch höher gestellte Position steigert das Risiko des Macht­miss­brauchs und erfordert demnach kontinu­ierliche Refle­xion der eigenen Rolle und einen selbst­kritischen Umgang mit der jeweiligen relativen Position.

 

Dabei sind die jeweiligen Leitungs­ver­antwortlichen, zum Beispiel Fakultäts-, Projekt- und Lehr​veranstaltungs​­leiter*innen, besonders in die Pflicht genommen: Sie müssen als Vorbilder wirken und haben zudem die gesetzliche Pflicht, gegen Übergriffe angemessene Abhilfe zu schaffen – sowohl präventiv als auch im konkreten Fall. Diesen Auftrag erfüllen die Leitungs­­verantwortlichen, indem sie den Fakultäts­angehörigen generell vermitteln, welche Standards zu beachten sind, und indem sie in Fällen konkreter Übergriffe und Konflikte zügig eingreifen, um mögliche Betroffene zu schützen, den Vorfall zu prüfen und die Situation zu bewältigen. Dabei sind korrektes Vorgehen und transparente Kommunikation von zentraler Bedeutung.

4. Rechtliche Vorgaben

Die einschlägigen rechtlichen Vorschriften verbieten Be­lästigungen aufgrund des Ge­schlechts, der ethnischen Zuge­hörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung und einer Behinderung; weiters verbieten sie Mobbing.

Belästigungen sind Diskriminierungen. Alle Fakultäts­ange­hörigen haben das subjektive Recht, nicht dis­kri­miniert zu werden*. Ob ein Verhalten die persönliche Würde verletzt, hängt davon ab, wie die betroffene Person es erlebt. Fakultätsangehörige, die dis­kri­minieren, werden dafür im gesetzlichen Rahmen zur Verantwortung gezogen – in gravierenden Fällen bis hin zum Ausschluss von der Uni­versität.

Es bedarf keiner Erklärung, dass körperliche Gewalt verboten ist. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Bandbreite unerlaubter Übergriffe viel mehr umfasst: Sie reicht von physischen Übergriffen über verbale Atta­cken und Drohungen bis hin zu mimischen oder gestischen Verächtlich­keiten. Alkohol­konsum verringert die Hemm­schwelle für unan­gemessenes Verhalten und ist niemals eine Rechtfertigung oder Relativierung für solches. Er gehört daher nicht in den Arbeitsalltag. Übergriffe können neben den arbeitsrechtlichen Folgen auch strafrecht­liche Sanktionen nach sich ziehen.

5. Ansprechpersonen und Anlaufstellen

Anlaufstellen in Fällen von Belästigungen sind der Arbeitskreis für Gleichbe­hand­lungsfragen, unmittelbare Dienst­vorgesetzte und das zuständige Mitglied des Dekan*innenteams. Das Krisen­management ist danach auszurichten, welche Art von Unterstützung die betroffene Person wünscht. Die involvierten Ansprechpersonen haben die ihnen zugegangenen Infor­ma­tionen grundsätzlich vertraulich zu be­handeln und bei ihrem Vorgehen zu beachten, dass Rechte anderer nicht verletzt werden. Personen, die nach bestem Wissen und Gewissen Verstöße gegen den CoC melden, dürfen in keiner Weise sanktioniert oder benachteiligt werden.